Pflegekasse (nach dem 11. Sozialgesetzbuch SGB XI
)
Folgende Leistungen können Eltern erhalten, deren Kinder in eine Pflegestufe
eingestuft sind:
- Pflegegeld ( § 37 SGB XI). Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe
oder
- Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst ( § 36 SGB XI) Die Höhe
richtet sich nach der Pflegestufe oder
- Kombinationsleistung (§38 SGB XI) aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Leisten Angehörige die Verhinderungspflege, können Aufwendungen
in Höhe des Pflegegeldes und nachweisbare Unkosten von insgesamt 1.432
€ pro Jahr erstattet werden. Verhinderungspflege kann auch stunden-
oder tageweise übers Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die
Kosten werden auch erstattet für die Pflegezeit während einer
Ferienreise oder während des Aufenthaltes des Pflegebedürftigen
in einer Pflegeeinrichtung.
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) Zusätzlich zur Verhinderungspflege
besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Aufwendungen in Höhe von 1432 € pro Jahr werden hierfür übernommen.
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI).
- Zusätzliche Betreuungsleistungen (45 b SGB XI): Bei besonders hohem
Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung werden die Aufwendungen
erstattet, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst, durch Tages- oder Nachtpflege
oder durch Kurzzeitpflege entstehen.
- Hilfsmittel (§ 40 SGB XI): Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
wird monatlich bis zu 31 € erstattet.
- Technische Hilfsmittel und Wohnungsanpassung (§ 40 SGB XI).
- Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung (§ 44 SGB XI).
- Beratungseinsätze der Pflegedienste (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- Pflegekurse ( § 45 SGB XI)
Sozialamt ( SGB XII) / Jugendamt (SGB VIII)
Verschiedene, z.T. einkommensabhängige Hilfen können Familien
beim Sozialamt oder Jugendamt beantragen, z.B.:
- Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) pädagogische Betreuung und
Förderung, Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, z.B. Schule oder
Kindertagesstätte
- Hilfe zur Pflege (§ 61 ff SGB XII)
- Hilfe für Kinder in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB
VIII)
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