Unsere Satzung
(Auszug aus der BHK Satzung vom 25.06.2010)
Der Verein dient der Förderung der Versorgung von
schwerkranken Kindern und Jugendlichen mit spezialisierter
häuslicher Kinderkrankenpflege durch den Ausbau eines
flächendeckenden Netzes entsprechender Angebote in Deutschland.
Der Verein fördert die Interessen der häuslichen Kinderkrankenpflegedienste auf Bundesebene, insbesondere hinsichtlich der relevanten Regelungen im SGB V, SGB VIII, SGB XI und SGB XII.
Der Verein unterstützt die Mitgliedsdienste bei Betriebsführung, Betriebs-organisation, Schulung und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.
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