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Pressemitteilung - Juni 2006
Häusliche Kinderkrankenpflege: Bundesweit erster Leitfaden soll bei
Kassen für Sicherheit sorgen
BHK legt Interpretationshilfe für verordnungsfähige
Leistungen vor
Köln – Ein neuer Leitfaden für Häusliche Kinderkrankenpflege
soll den Krankenkassenmitarbeitern helfen, ambulante Krankenpflegeleistungen
richtig zu bewilligen und dadurch kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Es ist bundesweit der erste Leitfaden dieser Art.
Eine entsprechende Interpretationshilfe zu den verordnungsfähigen
Leistungen speziell für schwerstkranke Kinder habe der Bundesverband
Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) den Gremien der Krankenkassen
zur Verfügung gestellt , teilte Mechthild Böll, Geschäftführerin
des BHK, in Köln mit.
„Es gibt viel Unsicherheit bei den Mitarbeitern der Kassen vor Ort.
Das führt dann oft dazu, dass fälschlicherweise ärztlich
korrekt verordnete Leistungen der Häuslichen Krankenpflege für
Kinder abgelehnt werden“, erklärte Böll. Diese Fehlentscheidungen
der Kassenmitarbeiter würden regelmäßig kostspielige Widerspruchsverfahren
und Sozialgerichtsauseinandersetzungen nach sich ziehen.
In dem Leitfaden erläutert der BHK die anerkannten verordnungsfähigen
Leistungen und die Besonderheiten für den Bereich der häuslichen
Kinderkrankenpflege. Dies solle es den Entscheidungsträgern erleichtern,
die Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bei Kindern
kindgerecht zu interpretieren. Dabei gehe es um zentrale Fragen wie Atmung,
Ernährung und spezielle Krankenbeobachtung. Die Arbeitshilfe wird
am Ende durch sechs Erkrankungs- und Versorgungsbeispiele ergänzt.
Dazu gehören beispielweise Frühgeborene, herz- und krebskranke
Kinder.
„Eltern sind heutzutage immer weniger bereit, Ablehnungen hinzunehmen“,
erläuterte die BHK-Geschäftsführerin. Die Kassen berücksichtigten
oft nicht hinreichend, dass bei Säuglingen und Kindern eine jetzt
abgelehnte Gesundheitsleistung Folgekosten für das gesamte Leben
des Patienten verursache. Während man durch die Ablehnung einer Leistung
in einem Jahr kurzfristig 2.500,- EURO spare, würde in den Folgenjahren
beispielsweise zugleich zusätzliche Kosten in Höhe von 30.000,-
EURO ausgelöst. Dieser kurzfristige „Spareffekt“ schade
Patienten und belaste die Kassen.
„Eindeutige Ausführungen in den Richtlinien für Kinder
sind sehr wichtig, um die fachpflegerische häusliche Versorgung schwerst
kranker Kinder in Deutschland sicherzustellen. Eine gemeinsame Interpretation
der Richtlinien wäre ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung“,
so Böll.
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