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Pressemitteilung - Juni 2006


Häusliche Kinderkrankenpflege: Bundesweit erster Leitfaden soll bei Kassen für Sicherheit sorgen



BHK legt Interpretationshilfe für verordnungsfähige Leistungen vor

Köln – Ein neuer Leitfaden für Häusliche Kinderkrankenpflege soll den Krankenkassenmitarbeitern helfen, ambulante Krankenpflegeleistungen richtig zu bewilligen und dadurch kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden. Es ist bundesweit der erste Leitfaden dieser Art.

Eine entsprechende Interpretationshilfe zu den verordnungsfähigen Leistungen speziell für schwerstkranke Kinder habe der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) den Gremien der Krankenkassen zur Verfügung gestellt , teilte Mechthild Böll, Geschäftführerin des BHK, in Köln mit.
„Es gibt viel Unsicherheit bei den Mitarbeitern der Kassen vor Ort. Das führt dann oft dazu, dass fälschlicherweise ärztlich korrekt verordnete Leistungen der Häuslichen Krankenpflege für Kinder abgelehnt werden“, erklärte Böll. Diese Fehlentscheidungen der Kassenmitarbeiter würden regelmäßig kostspielige Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsauseinandersetzungen nach sich ziehen.

In dem Leitfaden erläutert der BHK die anerkannten verordnungsfähigen Leistungen und die Besonderheiten für den Bereich der häuslichen Kinderkrankenpflege. Dies solle es den Entscheidungsträgern erleichtern, die Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bei Kindern kindgerecht zu interpretieren. Dabei gehe es um zentrale Fragen wie Atmung, Ernährung und spezielle Krankenbeobachtung. Die Arbeitshilfe wird am Ende durch sechs Erkrankungs- und Versorgungsbeispiele ergänzt. Dazu gehören beispielweise Frühgeborene, herz- und krebskranke Kinder.
„Eltern sind heutzutage immer weniger bereit, Ablehnungen hinzunehmen“, erläuterte die BHK-Geschäftsführerin. Die Kassen berücksichtigten oft nicht hinreichend, dass bei Säuglingen und Kindern eine jetzt abgelehnte Gesundheitsleistung Folgekosten für das gesamte Leben des Patienten verursache. Während man durch die Ablehnung einer Leistung in einem Jahr kurzfristig 2.500,- EURO spare, würde in den Folgenjahren beispielsweise zugleich zusätzliche Kosten in Höhe von 30.000,- EURO ausgelöst. Dieser kurzfristige „Spareffekt“ schade Patienten und belaste die Kassen.

„Eindeutige Ausführungen in den Richtlinien für Kinder sind sehr wichtig, um die fachpflegerische häusliche Versorgung schwerst kranker Kinder in Deutschland sicherzustellen. Eine gemeinsame Interpretation der Richtlinien wäre ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung“, so Böll.


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